1. Jahreskonferenz der VDA „Communicating the Law“

28.06.2019

Wir feiern drei Jahre VDA „Communicating the Law“ und erfolgreiche Dissertationen

Information: Die Vienna Doctoral Academy ist die Vorgängerin der Ars Iuris, die Umgründung erfolgte 2020.

Nach drei Jahren erfolgreichem Arbeiten und Zusammenwirken in der VDA, konnten bei der 1. Jahreskonferenz am 28. Juni 2019 abgeschlossene Dissertationen von Fellows vorgestellt werden.

VDA-Sprecher Univ.-Prof. Dr. Franz-Stefan Meissel eröffnete die Veranstaltung mit ein paar einleitenden Worten. Als Dankeschön für ihre langjährige Arbeit als Koordinatorin der VDA und Abschiedsgeschenk überreichten die Fellows Mag. Dr. Caterina Grasl einen Gutschein und einen Blumenstrauß. Zu aller Glück verlässt uns Frau Grasl nicht auf nimmer Wiedersehen, sondern ist nun als Fellow aktiv in die VDA involviert.

Der Fokus dieses akademischen Halbtages lag auf den Präsentationen der Doktorarbeiten von Fellows. Insgesamt zehn Fellows stellten in rund 15-minütigen Vorträgen ihre Arbeiten vor und diskutierten sie im Anschluss angeregt mit dem Publikum. Im ersten Block präsentierten unter der Moderation von VDA-Vizesprecherin Univ.-Prof. Dr. Magdalena Pöschl Katharina Auernig, Florian Scholz-Berger und Alexandra Kunesch. „Das Überraschungsverbot – Verhinderung und Bekämpfung von Überraschungsentscheidungen im Zivilprozess und im Schiedsverfahren“ bildete das Thema von Katharina Auernigs Dissertation. In ihrem spannenden Vortrag beleuchtete sie unter anderem Fragen zu Art 6 Abs 1 EMRK und dem daraus ableitbaren Überraschungsverbot im Zivilprozess, dem Zusammenspiel mit dem Prinzip iura novit curia und Möglichkeiten der Bekämpfung von Überraschungsentscheidungen. Florian Scholz-Berger widmete sich den „Schad- und Klagloshaltungsvereinbarungen: Vertragsrechtliche Qualifikation und Abschluss“. Anhand von praktischen Beispielen erörterte er die verschiedenen vertragsrechtlichen Einordnungen von solchen Vereinbarungen und ging der Frage nach, ob bei ihrem Abschluss eine gesetzliche Formvorschrift zu beachten ist. Den Abschluss des ersten Blocks bildete Alexandra Kuneschs Vortrag über die „Präjudizialität in der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes“. Mithilfe einer Rechtsprechungsanalyse untersuchte sie welche Bestimmungen in einem Anlassfall anzuwenden sind und somit die präjudizielle Norm im Verfahren vor dem VfGH bilden.

Gestärkt durch Kaffee und Kuchen ging die zweite Vortragsrunde los. Unter der Moderation von Univ.-Prof. Dr. Ebrahim Afsah präsentierten Monika Stempkowski, Kevin Fredy Hinterberger und Ralph Janik ihre Dissertationen. Eine empirische Untersuchung zu den „Hintergründen für das Sinken der Wiederkehrer-Rate im Maßnahmenvollzug nach § 21 Abs 2 StGB“ führte Monika Stempkowski im Rahmen ihrer Arbeit durch. Dabei kam sie zu dem Ergebnis, dass das Sinken der Wiederkehrer-Rate auf eine Verbesserung in der Begutachtung und Betreuung zurückzuführen ist und leitete daraus einige Empfehlungen ab. Kevin Fredy Hinterberger führte eine rechtsvergleichende Untersuchung von Deutschland, Österreich und Spanien zu dem Thema „Regularisierungen von irregulär aufhältigen Migrant*innen“ durch. In diesem Zusammenhang stellte er sich unter anderem die Frage nach möglichen Wegen zur Beendigung von aufenthaltsrechtlicher Irregularität und was die Vorteile einer unionsweiten Harmonisierung von Regularisierungen wären. Vor der Mittagspause referierte Ralph Janik zu seiner Dissertation „A Complex Relationship – Humanitarian Intervention and Regime Change“. Darin behandelte er den Umstand, dass der Großteil von Gewaltanwendungen, die mit humanitären Gesichtspunkten gerechtfertigt worden waren, zu einem Sturz der vorhandenen Regierung geführt hatten.

Nach der Mittagspause ging es mit dem dritten und letzten Block der Veranstaltung los. Mario Hössl-Neumann, Stephanie Nitsch, Joachim Pierer und Sebastian Spitra präsentierten ihre Dissertationen unter der Moderation von Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó. Den Beginn machte Mario Hössl-Neumann mit dem Thema „Informationsregulierung durch Insiderrecht“. Ausgehend von der 2017 in Kraft getretenen europäischen Marktmissbrauchsverordnung führte er eine qualitativ-empirische Analyse der verschiedenen gesetzgeberischen Antworten auf die Frage nach der Verbreitung von Informationen am Kapitalmarkt durch. Stephanie Nitsch präsentierte ihre Dissertation zum „Individualschadenersatz im österreichischen Umwelthaftungsrecht – gerechtfertigte Schutzlücke oder Anlass für Reformbestrebungen?“ Hierbei fokussierte sie ihren Vortrag auf die Frage, ob hinsichtlich dem Ersatz von überindividuellen Schäden und Individualschäden ein einheitliches Haftungssystem zur Verfügung steht oder Diskrepanzen und somit Reformbedarf besteht. Ebenfalls mit dem Schadenersatzrecht beschäftigte sich Joachim Pierer in seiner Dissertation zum „Schadenersatz bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen post mortem“. Der Vortrag widmete sich der Herausarbeitung eines widerspruchsfreien Modells des postmortalen Persönlichkeitsschutzes, das sowohl die Perspektive des Verstorbenen als auch der Angehörigen berücksichtigt. Das Andenken an den Verstorbenen wird ein geschütztes Rechtsgut mit dessen Hilfe in manchen Konstellationen sogar der Zuspruch von immateriellem Schadenersatz an die Angehörigen möglich wird. Den Abschluss bildete Sebastian Spitras Vortrag über „Die Verwaltung von Kultur im Völkerrecht: Eine postkoloniale Geschichte“. Mit einer globalen Betrachtung auf die Entstehung des „Kulturstandards“ möchte er die Machtstrukturen der Vergangenheit und ihre Fortentwicklung in die Gegenwart aufdecken.

So ging ein akademischer Halbtag zu Ende, der mit äußerst interessanten Vorträgen und angeregten Diskussionen sehr erfolgreich verlief.