Kick Off Event der Ars Iuris Vienna

03.12.2020 12:00 - 09:13

Am 3.12.2020 fand das offizielle Kick Off Event der Ars Iuris Vienna statt.

Der offizielle Kick Off der Doktoratsschule „Ars Iuris Vienna" fand am 3. Dezember 2020 aufgrund der aktuellen Umstände online statt, was der regen Teilnahme seitens der Ars Iuris Fellows allerdings keinen Abbruch tat. Ziel der Veranstaltung war es vor allem, den Fellows zu ermöglichen einander kennenzulernen. Begrüßt wurden die über 60 Teilnehmer*innen durch die Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Brigitta Zöchling-Jud. Danach präsentierten Franz-Stefan Meissel und Michaela Windisch-Graetz als Sprecher*innen der Ars Iuris sowie Monika Stempkowski als bisherige Vertreterin der Fellows die Aktivitäten der Doktoratsschule (insbes Vienna Law Review, Socratics-Seminare, Workshops, Research Fellowships). Die Teilnehmer*innen stellten sich sodann jeweils kurz persönlich vor. Abschließend erläuterte Frau Mag.a Paola Lopez, die seit Kurzem eine Ars Iuris/Uni doc-Stelle angetreten hat, in einem Kurzvortrag ihr spannendes interdisziplinäres Dissertationsvorhaben: Vielfach wird in puncto Innovation auf staatlicher Ebene auf Künstliche Intelligenz, Machine Learning sowie auf datenbasierte algorithmische Entscheidungssysteme gesetzt. In manchen Anwendungszusammenhängen führt der Einsatz solcher Systeme in Bezug auf vulnerable Individuen jedoch zu unerwünschten Effekten, sodass international in mehreren Fällen kostspielig entwickelte Systeme wieder abgeschafft wurden. Viel diskutierte Problemfelder sind unter anderem potenzielle Diskriminierung, Bias und eine automatisierte Verstärkung von bereits existierenden Ungleichheiten. Eine interdisziplinäre, rechtswissenschaftlich-mathematische Perspektive kann beleuchten, weshalb solche Problematiken in manchen Anwendungsfällen bereits wortwörtlich "vorprogrammiert" sind. Davon ausgehend untersucht dieses Dissertationsprojekt also die Frage: In welchen Anwendungszusammenhängen im Kontext von staatlichem Handeln in Bezug auf vulnerable Individuen können datenbasierte algorithmische Systeme nun sinnvollerweise angewendet werden (und in welchen nicht)?