Vortrag von Prof. Magdalena Pöschl

28.05.2026

Probleme der verfassungskonformen Interpretation

von Julian Kosch

Die verfassungskonforme Interpretation sollte allen Studierenden der Rechtswissenschaften ein Begriff sein. Doch welche Stellung hat sie neben den anderen Auslegungsmethoden? Wie weit darf sie reichen und kann sie auch über das Ziel hinausschießen? Diese und zahlreiche weitere Fragen beleuchtete Univ. Prof. Dr. Magdalena Pöschl in ihrem Vortag im Rahmen der Vorlesung „Angewandte Methoden der Rechtswissenschaften“ am 28. Mai 2026.

Zunächst musste die Frage geklärt werden, was unter „verfassungskonformer Interpretation“ überhaupt zu verstehen ist. Durch ein anschauliches Beispiel aus der Rechtsanwaltsordnung im Zusammenhang mit der „reklamehaften“ Herausstellung der Person eines Anwalts, wurde die praktische Relevanz dieser Auslegungsmethode aufgezeigt. Varianten dieser Methode können im Sinne einer Analogie über den Wortlaut einer Norm hinausgehen oder die Verfassung sogar unmittelbar auf Sachverhalte anwenden.

Doch wie weit darf die verfassungskonforme Interpretation wirklich reichen? Magdalena Pöschl zeigte auf, dass man für die Beantwortung dieser Frage auf das normative Umfeld achten muss, in welchem diese Methode zum Einsatz kommt. So muss in Betracht gezogen werden, wie explizit diese Auslegungsmethode gesetzlich normiert ist, und ob es eventuell andere Möglichkeiten der Beseitigung von Verfassungswidrigkeiten gibt. Gerade in Österreich wirkt der Anwendungsbereich aufgrund der kassatorischen Kompetenzen des Verfassungsgerichtshofs zunächst gering.

Durch einige spannende Praxisbeispiele, die von dem besonders berücksichtigungswürdigen Interesse der Republik Österreich, nicht vor dem EGMR verurteilt zu werden, bis zur verbotenen Gesichtsverhüllung eines Ganzkörper-Kuhkostüms reichten, gelang es Magdalena Pöschl anschaulich zu verdeutlichen, dass eine extensive verfassungskonforme Interpretation nicht immer im Sinne der Rechtssicherheit liegt.

Dieser eher kritischen Betrachtung wurden anschließend einige Gründe gegenübergestellt, die verfassungskonforme Interpretation dennoch anzuwenden. Einer der wichtigsten Gründe war hierbei, dass der VfGH Gesetze lediglich aufheben, nicht jedoch abändern darf. Wenn also einem Gesetz etwas fehlt, kann oft über die verfassungskonforme Interpretation eine Verfassungswidrigkeit beseitigt werden. Darüber hinaus sind die Verfahren vor dem VfGH sehr zeitintensiv, weshalb es bereits aus prozessökonomischen Gründen geboten ist, dass auch die Bezirks- bzw Landesgerichte bereits nach Möglichkeit verfassungskonform Interpretieren.

Durch diese kritische Beleuchtung konnte Magdalena Pöschl den Doktoratsstudierenden die Anwendung der verfassungskonformen Interpretation näherbringen und die Vorlesung mit einem großartigen Abschlussvortrag beenden.