Diskursives Seminar in Strobl am Wolfgangsee

30.07.2019

von Günther Schaunig

Am 30. Juli 2019 fand in Strobl am Wolfgangsee das traditionelle Socratic-Seminar statt. Als Leiter gastierte Herr Univ.-Prof. Dr. Ebrahim Afsah. Zahlreiche teilnehmende Fellows der Vienna Doctoral Academy genossen das beschauliche Ambiente im Vorfeld des Sommerdiskurses aus Wirtschaft, Recht und Kultur 2019 (Florian Scholz-Berger, Lena Kolbitsch, David Messner, Maria Sagmeister, Emanuel Lerch, Hannah Reiter, Nicole Zilberszac, Ines Rössl, Anna Novitskaya, Sabina Ritter, Susanne Rosenmayr, Karina Jasmin Karik, Monika Stempkowski, Günther Schaunig, Maria Lee, Caterina Grasl, Julian Pehm, Mario Hössl-Neumann, Laura Sophie Moser, Clemens Nigsch, Katharina Auernig, Felix Zopf und Antonia Cermak).

Folgende fünf Texte waren Erörterungsgegenstand: „Die Anwendbarkeit des Senatus Consultum Velleianum“ (Karina Jasmin Karik, Auszug aus der Dissertation), „Entwicklung der actiones in der republikanischen Zeit römischer Jurisprudenz“ (Anna Novitskaya, Auszug aus der Dissertation), „Case Scenario C – Chemical Plant“ (David Messner, Vortragsentwurf), „Verfassungsrechtliche Vorgaben für einstweiligen Rechtsschutz“ (Susanne Rosenmayr, Auszug aus der Dissertation), „Allgemeine Grundsätze der Gleichheitsprüfung im Abgabenrecht“  (Günther Schaunig, Auszug aus der Dissertation).

Die Diskussionen waren heiter und rege. Ein Thema war etwa geschlechtergerechte Sprache in wissenschaftlichen Texten. Aus gattungsspezifischer Sicht wurde zudem auf die grundlegende Verschiedenheit mündlicher Präsentationen und schriftlicher Texte aufmerksam gemacht. Diskutiert wurde auch die Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit im Rahmen einer demokratischen Republik. Die Rolle der Rechtswissenschaft als kritischer Kommentator wurde in diesem Zusammenhang zwar einhellig bejaht; ganz unterschiedlich waren allerdings die Meinungen über die geeignete Wortwahl. Zurückhaltung und „Discretio“ dürften im Rahmen der Kritik opportun sein. Dieses „rechte Maß“ schrieb vor vielen Jahrhunderten ein Mönch in eine Ordensregel; noch heute leben Mönche auf der Grundlage dieser Lebensweisheit friedlich zusammen. Wie aber verstehen wir im Jahr 2019 überhaupt dieses lateinische Wort „Discretio“? Und wie verstehen wir die vielen anderen lateinischen Wörter in römischrechtlichen Texten, wenn wir sie in Bezug auf aktuelle zivilrechtliche Problemstellungen untersuchen? Auch in diesem Zusammenhang kam es zu lebhaften Debatten. Fazit: Die lateinische Sprache ist – nicht nur als europäisches Kulturgut – eine zu bewahrende.