Annual Conference 2025


© Keketso Kgomosotho

After introductory words of welcome from our Vice Dean and Ars Iuris Speaker Prof. Franz-Stefan Meissel, this year’s 12 award winners were given the opportunity to provide brief insight into their outstanding dissertations.

 

I. Panel - Moderation von Prof. Michaela Windisch-Graetz

  • Cornelia Auer untersuchte den Einfluss von Freiheitsstrafen auf künftige Delinquenz. Aufgrund der Eingriffsintensität der Haft wurde analysiert, wie sich unterschiedliche Vollzugsformen auf die Rückfälligkeit auswirken. Anhand von 900 österreichischen Akten, darunter Strafregister und eüH-Verläufe, zeigte die quantitative Studie, dass extramuraler Vollzug (elektronisch überwachter Hausarrest) die Legalbewährung stärkt und die (Re-)Integration in die Gesellschaft begünstigt.
    ('Unterschiede in der Legalbewährung von Strafgefangenen nach intra- und extramuraler Haft')

  • Helena Palle folgte mit der unionsrechtlichen Zulässigkeit der österreichischen Insolvenzausnahme beim Betriebsübergang (§ 3 Abs 2 AVRAG). Sie analysierte den Konkursbegriff der Betriebsübergangs-Richtlinie und die EuGH-Rechtsprechung. Das Ergebnis war, dass die nationale Regelung nicht richtlinienkonform ist, da nur Konkursverfahren ohne Sanierungsplan die Voraussetzungen der Vermögensauflösung nach Art 5 Abs 1 der Richtlinie erfüllen.
    ('Die Insolvenzausnahme bei Betriebsübergang')

  • Philipp Bertsch untersuchte den Aufwandersatz im österreichischen Arbeitsrecht. Dabei wurden Fragen rund um Arbeitsmittel, Reisekosten, Ausbildungskosten und Homeoffice analysiert, auch im Vergleich zu Deutschland und der Schweiz. Es zeigte sich, dass grundsätzlich der Arbeitgeber die Kosten des Betriebs zu tragen hat, was sich aus dem Wesen des Arbeitsvertrags ergibt. Der Aufwandersatzanspruch lässt sich über eine (analoge) Anwendung von § 1014 ABGB herleiten. Inhalt, Höhe und vertragliche Abdingbarkeit des Anspruchs sowie die Sonderregeln zum Homeoffice wurden umfassend aufgearbeitet.
    ('Aufwandersatz im Arbeitsrecht')

II. Panel - Moderation von Prof. August Reinisch

  • Isabella Brunner explored the complex issue of attributing cyber operations to states in her dissertation. She highlighted the unique challenges of cyberspace, including enhanced anonymity and the deliberate exploitation of this by states to avoid responsibility. Her work demonstrates that existing international law, particularly customary rules of attribution, can still apply despite their limitations. She proposed a comprehensive evidentiary framework based on state practice and outlined a potential 'cyber responsibility regime' incorporating both direct and alternative attribution methods. Through detailed analysis and practical case studies, Isabella Brunner’s thesis offers a forward-looking guide to promoting accountable state behavior in cyberspace.
    ('Attribution of Cyber Operations Under International Law: State Responsibility and Evidence')

  • Johannes Tropper followed with a presentation on his dissertation which explores the legal status of unilateral promises made by states, whether to other states or to foreign investors. He investigate when such promises are protected under general international law and investment law, and compared these legal frameworks to encourage a more unified approach. His thesis identified two main bases for establishing a promise’s legal bindingness: the promisor’s intention to be bound and the promisee’s reasonable reliance. By analyzing doctrines such as unilateral legal acts, estoppel, umbrella clauses, and legitimate expectations, Tropper shows that the criteria for identifying binding promises are largely consistent across both areas of law. Ultimately, his work promotes legal coherence through cross-fertilisation and provides solutions for inconsistencies in how international law treats state promises.
    ('Unilateral Promises in General International Law and Investment Law')

  • Yannic Duller examined data access and portability rights as key tools used by the European Union to address structural power imbalances in the digital economy. He analyzed major EU legal instruments such as the Digital Markets Act and the Data Act and developed a three-part classification system to organize their differing approaches. This system distinguishes between access rights to co-generated data, access rights in the public interest, and data portability rights in the narrower sense. His work aims to bring clarity to this evolving and complex area of law and to offer guidance for future legislative developments in data regulation.
    ('Data Access and Portability: A Taxonomy of European Data Rights')

III. Panel - Moderation von Prof. Christian Koller

  • Sonja Walcher befasste sich mit freihändigen Veräußerungen des Insolvenzverwalters und dem Zusammenspiel von Insolvenz-, Exekutions- und Zivilrecht. Dabei wurden die bislang verbreiteten begriffsjuristischen Ansätze kritisch hinterfragt. Anstelle einer Einordnung als privates Rechtsgeschäft plädiert die Arbeit für ein lösungsorientiertes Modell, das sich an den gesetzgeberischen Wertungen des § 1089 ABGB orientiert. Dieses Konzept wurde auf verschiedene praxisrelevante Problemfelder angewendet.
    ('Freihändige Veräußerungen des Insolvenzverwalters')

  • Dominique Korbel untersuchte, wie das Blutsicherheitsgesetz (BSG) den Anforderungen von Infektionssicherheit und ausreichender Blutversorgung gerecht wird. Neben einem Überblick über das österreichische Blutspendewesen wurden die Änderungen der BSG-Novelle 2019 analysiert, insbesondere die erweiterten Kompetenzen von Pflegeberufen bei mobilen Spenden. Im Fokus standen berufsrechtliche Fragen zum Arztvorbehalt sowie der Ausschluss von Risikogruppen wie MSM unter grundrechtlichen Aspekten. Abschließend wurde der bislang unklare Rechtsrahmen für Eigenblutspenden vertieft behandelt.
    ('Die Blutspende – Ausgewählte Fragestellungen des österreichischen Blutsicherheitsrecht')

  • Alexander Rimböck analysierte den abgabenrechtlichen Gestaltungsspielraum für Klimaschutzmaßnahmen im österreichischen Verkehrssektor. Trotz punktueller Maßnahmen besteht de lege ferenda erhebliches Potenzial für eine klimafreundlichere Ausgestaltung. Neben der primären Einnahmenerzielung dürfen auch Lenkungszwecke verfolgt werden, wobei unionsrechtliche Vorgaben, Grundrechte und Beihilfenrecht Grenzen setzen. Analysiert wurden unter anderem Ertragsteuern, Umsatzsteuer, Energiesteuern, Transportsteuern, Grunderwerbsteuer sowie Systeme zur Bepreisung von Treibhausgasemissionen, Maut- und Kompensationsregelungen.
    ('Lenkungsspielraum und Gestaltungsoptionen für abgabenrechtliche Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor')

IV. Panel - Moderation von Prof. Miloš Vec

  • Nikolaus Feldscher setzte mit seinen Ausführungen zu § 330 ABGB und den offenen Fragen zum Fruchterwerb des redlichen Besitzers im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis fort. Nach einer historischen Einordnung wurden der Redlichkeitsbegriff, die Voraussetzungen des Fruchterwerbs und der Fruchtbegriff detailliert analysiert, auch unter Einbeziehung angrenzender Rechtsgebiete. Die Arbeit lehnt einen bereicherungsrechtlichen Ausgleich des Fruchterwerbs ab und zeigt, dass die Wertungen des deutschen BGB nicht auf § 330 ABGB übertragbar sind.
    ('Der Fruchterwerb des redlichen Besitzers')

  • Tobias Fädler sprach über dem Kumulationsprinzip im österreichischen Verwaltungsstrafrecht im Lichte des Unionsrechts. Während das Verfassungsrecht Strafenkumulierungen bislang unbeanstandet lässt, setzt der EuGH unionsrechtliche Grenzen zur Verhältnismäßigkeit von Sanktionen. Die Arbeit zeigt, dass das Unionsrecht Kumulierung grundsätzlich zulässt, aber konkrete Anforderungen an deren Ausgestaltung stellt. Diese Vorgaben wurden auf das österreichische Recht übertragen und Reformbedarf de lege ferenda aufgezeigt.
    ('(Un-)Begrenzt strafen? Die Kumulierung von Verwaltungsgeldstrafen und ihre unionsrechtlichen Grenzen')

  • Anastasia Hammerschmied durfte zum Schluss über ihre Dissertation sprechen. Sie untersuchte das Verbot sexueller Kriegsgewalt im Völkerrecht des späten 19. Jahrhunderts. Analysiert wurden völkerrechtliche Debatten, insbesondere zur Auslegung von Art. 46 HLKO 1899/1907, sowie verschiedene Kriege des 19. Jahrhunderts anhand zeitgenössischer Quellen. Es zeigte sich, dass sexuelle Kriegsgewalt völkerrechtlich verboten war, die Diskussionen jedoch primär im (semi-)kolonialen Kontext geführt wurden. Vorwürfe richteten sich meist gegen außereuropäische Soldaten und dienten der Abgrenzung zivilisierter von unzivilisierter Kriegsführung, während das Thema in europäischen Kriegen tabuisiert wurde.
    ('Empörung und Tabu: Sexuelle Kriegsgewalt im Völkerrecht des späten 19. Jahrhunderts')

 

At the end of the conference, dissertation prizes were awarded to the presenters to to mark the occasion. The reception that followed also provided ample time for exchange and networking.

We are glad that this year’s annual conference was once again such a success and look forward to honoring top dissertations again next year!