Workshop: Die COVID-19-Impfung im arbeitsrechtlichen Kontext

05.08.2021

Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Univ.-Prof. MMag. Dr. Michaela Windisch-Graetz, Mag. Magdalena Lenglinger und Helena Palle, LL.M. (WU), BSc (WU) diskutierte über ein hochaktuelles Thema: Die COVID-19-Impfung im arbeitsrechtlichen Kontext.

Bericht von Elisabeth Bartmann und Jonas Divjak

Der erste Vormittag des Sommerdiskurses war Erfahrungen aus der Pandemie und ihren Auswirkungen auf die Arbeitswelt gewidmet. Nach einleitenden Referaten von Praktikern diskutierte die erste Arbeitsgruppe unter der Leitung von Univ.-Prof. MMag. Dr. Michaela Windisch-Graetz, Mag. Magdalena Lenglinger und Helena Palle, LL.M. (WU), BSc (WU) über ein hochaktuelles Thema: Die COVID-19-Impfung im arbeitsrechtlichen Kontext.

Helena Palle und Magdalena Lenglinger führten in einem kurzen Vortrag in die verschiedenen Themenbereiche ein und gaben dabei den Teilnehmer*innen einen Überblick über die einschlägigen Rechtsgrundlagen als Einstieg in die darauffolgende Diskussion in Kleingruppen. In eben diesen wurde schließlich über jeweils ein Stadium des Arbeitsverhältnisses und damit zusammenhängende Fragen zur Impfung diskutiert: Einstellungsprozess bzw Beginn eines Arbeitsverhältnisses, das aufrechte Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung.

Auch wenn sich in der Kürze der Zeit nicht alle arbeitsrechtlichen Fragen zur COVID-19-Impfung abschließend klären ließen, wurde der Austausch – aus unterschiedlichen Blickwinkeln und ergänzt durch Praxiserfahrungen – als sehr bereichernd wahrgenommen. Dass in allen drei Gruppen oft auf die „Interessenabwägung“ und die „konkreten Arbeitsbedingungen bzw Branchenspezifika“ verwiesen wurde, hat dabei verdeutlicht, dass der Gesetzgeber einer ausdrücklichen Lösung etlicher heikler Fragen bislang aus dem Weg gegangen ist. So muss versucht werden, die arbeitsrechtlichen Probleme mit relativ allgemeinen Instrumenten zu lösen. Im Ergebnis bestand Einigkeit darüber, dass vor allem die Frage einer Impflicht am Arbeitsplatz nicht auf die Ebene des individuellen Arbeitsvertrages verlagert werden, sondern allgemein vom Gesetzgeber gelöst werden sollte.

Vom 2. bis zum 7. August 2021 fand das Sommerprogramm der Ars Iuris in Strobl am Wolfgangsee statt. Einblicke ins weitere Programm sind hier zu finden.