von Fabian Pollitzer
In der abschließenden Einheit der Vorlesungsreihe zur Angewandten Methodenlehre der Rechtswissenschaften boten Senatspräsident Hon.-Prof. Dr. Hans Peter Lehofer und Hofrat Dr. Ronald Faber Einblicke in das methodische Repertoire und die Entscheidungspraxis des Verwaltungsgerichtshofes.
Die Vortragenden schilderten zunächst den Einfluss der organisatorischen und verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen auf den Prozess der Entscheidungsfindung am VwGH. Hervorgehoben wurden hierbei insbesondere das breite Spektrum der Materien sowie die Vielzahl der Fälle, mit denen sich der VwGH als verwaltungsrechtliches Höchstgericht zu befassen hat. Betont wurde weiters die Bedeutung der Senatskultur und der den Berichterstattern eingeräumten Gestaltungsfreiheit für die Formulierung von Entscheidungsentwürfen.
Angesichts dieser Rahmenbedingungen zeichne sich der Entscheidungsstil des VwGH durch eine methodische Vielfalt aus, die stark von den jeweils entscheidungsrelevanten Materien abhängig sei. In seiner Entscheidungsfindung würde der VwGH insbesondere auf den Gesetzestext und die entsprechenden Materialien sowie die eigene Vorjudikatur rekurrieren. Moniert wurde hingegen die fehlende wissenschaftliche Aufarbeitung von weiten Teilen des besonderen Verwaltungsrechts sowie die in bestimmten Bereichen als von Partikularinteressen geprägt wahrgenommene Literatur. Abschließend wurde das Zusammenwirken des VwGH mit den übrigen österreichischen Höchstgerichten und mit dem EuGH beleuchtet.
Insgesamt bot der Vortrag einen spannenden Einblick in die Arbeitsweise des VwGH und leistet dadurch einen wertvollen Beitrag für eine methodisch fundierte Auseinandersetzung mit dessen Entscheidungen.