von Alexander Rimböck
Am 1. Juni 2021 wurde die dritte und finale Socratics Einheit des aktuellen Sommersemesters abgehalten. Im Rahmen des erprobten Peer-Review-Verfahrens konnten die Mitglieder der Doctoral School Ars Iuris Vienna Texte diverser rechtswissenschaftlicher Fachrichtungen einreichen und durch den fachlichen Input ihrer Kolleg*innen wertvolles Feedback erhalten. Die Leitung des Seminars erfolgte wie gewohnt durch Univ.-Prof. Mag. Dr. Franz-Stefan Meissel und Univ.-Prof. MMag. Dr. Michaela Windisch-Graetz. Im Gegensatz zu den vorhergehenden Socratics Sessions konnte man dank eines ausgeklügelten Sicherheitskonzeptes die Einheit in Präsenz im Dachgeschoss des Wiener Juridicums durchführen und damit nach einer längeren Durststrecke dem Onlinemodus den Rücken zukehren.
Die Veranstaltung wurde mit Text „Zum Rechtscharakter von Geldbußen nach der DSGVO“ eröffnet und bot den Teilnehmer*innen einen spannenden Auszug aus dem Dissertationsvorhaben von Julia Flir, wobei insbesondere die umfangreichen unionsrechtlichen Hintergründe beleuchtet wurden. Unter Rückgriff auf die Engel-Kriterien sind Geldbußen iSd Art 83 DSGVO als Strafrecht iSd Art 6 EMRK einzuordnen und nach nationalem Recht ist aufgrund der Anwendbarkeit des VStG von Verwaltungsstrafen auszugehen.
Im Anschluss durften sich die Diskutant*innen mit dem Aufsatz „Contextual Comparison in Comparative Migration Law“ von Kevin Fredy Hinterberger beschäftigen. Es handelt sich dabei um ein Special Issue in Form einer Kooperation mit Kolleg*innen aus Deutschland, Österreich und Spanien, welches sich einem kontextuellen Rechtsvergleich im Bereich des Migrationsrechts widmet und im International Journal of Migration and Border Studies erscheinen soll.
Mit dem nächsten Beitrag „Precedents – A Question of Memory“ präsentierte uns Julis Schumann einen Beitrag für einen englischsprachigen Sammelband und skizzierte eindrucksvoll die Bedeutung als auch die Aufbewahrung und Zugänglichmachung von (höchst-)gerichtlichen Präzedenzfällen in kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen. Zu diesem Zweck beschäftigte er sich mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Rechtsordnungen.
Den Abschluss des Vormittags bildete der anspruchsvolle zivilrechtliche Text „Wann gilt ein Irrtum als 'durch den anderen veranlasst' im Sinne des § 871 ABGB?” von David Messner. In diesem Zusammenhang wurden zu Beginn die bestehenden Lehrmeinungen (Adäquanzlehre und Verkehrswidrigkeitslehre) anhand von kurzen Praxisfällen illustriert, um in der Folge den Veranlassungstatbestand als doppeltes Rechtsscheinproblem zu qualifizieren.
Im Rahmen der Mittagspause konnten die Teilnehmer*innen den Vorteil einer Präsenzveranstaltung vollständig auskosten und sich bei salzigen sowie süßen Köstlichkeiten stärken. Darüber hinaus diente die kurze Unterbrechung einem intensiven Austausch sämtlicher Seminarist*innen und weckte zweifelsohne die Lust auf weitere Präsenzveranstaltungen.
Mit dem letzten Text des Tages „Data vs Information – a Terminological Framework for the Digital Economy” gewährte uns Yannic Duller einen Einblick in seine geplante Dissertation und entführte uns in die Welt der Digitalisierung. Das eingereichte Einführungskapitel widmete sich insbesondere einer terminologischen Einordnung von Daten und Information. In Ermangelung bestehender rechtswissenschaftlicher Definitionen leistet dieses Vorhaben eine essenzielle Pionierarbeit.
Zusammenfassend handelte es sich um eine ausgesprochen gelungene Socratics Session und sowohl die Teilnehmer*innen als auch die Autor*innen der eingereichten Beiträge konnten durch die anregenden und konstruktiven Diskussionen ihren Horizont erweitern. Ich freue mich bereits auf die nächste Einheit und kann nur dazu ermutigen, diese einzigartige Möglichkeit ebenfalls zu nutzen. Insbesondere in einem frühen Textstadium kann das sachliche Feedback von Kolleg*innen einen entscheidenden Input liefern.