VO Angewandte Methodenlehre – Vorträge

07.06.2024

Am 07.06. fanden die Vorträge der Teilnehmer:innen statt. Der Tag endete beim Heurigen!

von Jonathan Bilgeri

Um die von der Ars Iuris angebotene Vorlesung „Angewandte Methodenlehre“ positiv abzuschließen, ist von den Teilnehmer:innen ein kurzer Essay zu einer selbst gewählten methodologischen Fragestellung zu verfassen. Die daraus resultierenden Ergebnisse wurden den anderen Studierenden am 7. Juni im Rahmen einer zusätzlichen Einheit unter dem Vorsitz von Univ.-Prof. Dr. Franz-Stefan Meissel, Univ.-Prof. DDr. Michael Potacs und Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp präsentiert. Letzterer hatte bereits tags zuvor im Rahmen der Vorlesung einen aufschlussreichen Vortrag zum Thema „Rechtsgeschichte und geltendes Recht“ gehalten, in welchem er die Frage erläuterte, inwieweit im Rahmen einer Dissertation auf die Historie einzugehen ist. Aufgrund der knappen Zeit und der hohen Teilnehmer:innenzahl wurden Themenblöcke gebildet und jeweils drei der fünfminütigen Vorträge zusammengefasst.

Anschließend an jeden Block fand eine Diskussion inklusive Feedback der Professoren statt. Zu Beginn beschäftigten sich einige Vorträge mit verschiedenen Spielarten der Gesetzeslücke. Für spannende Diskussionen sorgte sodann die Abhandlung zur Einheit der Rechtsordnung als Auslegungsgrundsatz in der Rechtsprechung der österreichischen Höchstgerichte. Die Vielfalt an Themen kam durch weitere Vorträge zu Themen wie dem „beredten Schweigen“ des Gesetzes oder der Auslegung von Vereinsstatuten zum Ausdruck. Nach einer kurzen Mittagspause, in der die Teilnehmer:innen mit Finger-Food einer nahegelegenen Traditionsbäckerei bestens versorgt wurden, ging es sogleich in die Nachmittagssession. Auch diese ließ keinen Zweifel an der großen Bandbreite methodischer Fragestellungen: Von interdisziplinären Themen, die sich mit der Unterstützung sozialwissenschaftlicher Forschung auf die Rechtsauslegung oder Recht in „policy-studies“ beschäftigten, reichte das Spektrum bis hin zur Untersuchung des Rhythmus bei Cicero und der dadurch möglichen Widerlegung eines vermeintlichen Abschreibfehlers in einer seiner Reden. Auch rechtsphilosophische Themen, die sich mit Judith Butler oder mit der Bedeutung der Theorien Wittgensteins für die juristische Methodenlehre befassten, standen am Programm.

Nach einigen spannenden Vorträgen mit Methodenfragen aus dem Strafrecht, fand die Einheit mit einem Vortrag zur wörtlichen und systematischen Interpretation unter Zuhilfenahme anderer Gesetze sowie einem Beitrag mit rechtsvergleichender Fragestellung aus dem Zivilverfahrensrecht einen stimmigen Abschluss. Aufgrund der Zeitdisziplin aller Teilnehmer:innen blieb noch genügend Zeit, um sich nach der intensiven und gedanklich fordernden Einheit etwas zu erholen, bevor der Tag im Heurigen unter dem Heiligenstädter Abendhimmel einen gemütlichen Ausklang fand.