Vortrag von Prof. Matthias Lehmann

22.04.2025

Rechtsvergleichung in der Dissertation

von Daniel Mert Yilmaz

Die fortschreitende Globalisierung ermöglicht einen Zugang zu unzähligen Quellen, worunter auch Rechtsquellen fallen. Das baut Schranken bei der Rechtsvergleichung ab. Doch wie genau arbeitet man rechtsvergleichend in der Dissertation? Im Rahmen der Vorlesung „Angewandte Methoden der Rechtswissenschaften“ gab uns Prof. Matthias Lehmann wertvolle Tipps und Tricks. Anhand von fünf Fragen, nämlich Warum, Wann, Wo, Wer und Wie, veranschaulichte Prof. Lehmann die Rechtsvergleichung in der Dissertation.

Er erläuterte umfangreich, warum man in der eigenen Dissertation rechtsvergleichend arbeiten sollte. Die Gründe reichen von einem Verwunderungs- bis hin zu einem Vereinheitlichungseffekt. Anschließend erklärte er, wann man rechtsvergleichend arbeiten sollte. Hierfür führte er die demonstrativen Voraussetzungen auf, die eine Rechtsvergleichung anbieten würden. Anhand von konkreten Dissertationen beschrieb er die jeweiligen rechtsvergleichenden Aspekte. Hierbei erwähnte er etwa Arbeiten über fremdes Recht, rechtsvergleichende Arbeiten, europäische Arbeiten, Arbeiten mit grenzüberschreitendem Bezug, Arbeit mit ausländischer Inspiration, aber auch Arbeiten mit ausländischen Aspekten.

Nicht unbeantwortet blieb auch die Frage nach dem idealen Ort für rechtsvergleichendes Arbeiten (Wo), der idealerweise im Ausland liegt. Prof. Lehmann verwies auf diverse Stipendien und erzählte von seinen eigenen Erfahrungen im Ausland. Nichtsdestotrotz sei ein Auslandsaufenthalt nicht unbedingt notwendig, da die Fachbereichsbibliothek sehr viele ausländische Datenbankzugänge anbiete. Bei einer kleinen Umfrage wurde ersichtlich, dass vielen der Zuhörenden die ausländischen Datenbanken nicht bekannt waren. Zusätzlich gab Prof. Lehmann uns weitere Hinweise zu frei zugänglichen ausländischen Rechtsquellen. Nach Prof. Lehmann könne jede Person rechtsvergleichend arbeiten (Wer), solange man auf zumindest zwei verschiedene Rechtssysteme Zugriff hat. Weder seien Auslandsstudien, besondere Fremdsprachenkenntnisse noch eine rechtsvergleichende Vorbildung zwingend erforderlich. Jedenfalls seien aber methodische Fehler zu vermeiden.

Das Kernstück des Vortrages war das Wie bzw Wie nicht. Prof. Lehmann gab den Zuhörer:innen wertvolle Tipps und wies auf Fehler hin, die jedenfalls vermieden werden sollten. Anschließend führte er konkrete Beispiele an, wobei er die Schenkung oder den Aufsichtsrat aus rechtsvergleichender Perspektive behandelte. Darauf aufbauend führte er die Methoden der Rechtsvergleichung aus und ermöglichte den Zuhörer:innen, eigene Fragestellungen aus ihren Dissertationen zu diskutieren. Daraufhin verwies Prof. Lehmann auf die gängigste Literatur und gab zahlreiche Hinweise zur Herangehensweise bei der Rechtsvergleichung. Anschließend arbeitete er anhand von konkreten Negativ- und Positivbeispielen gelungene Rechtsvergleichung heraus. Fehler könnten nicht nur in der Methode oder im Inhalt verwurzelt sein, sondern schon ganz banal im Aufbau der Arbeit liegen. Wie der Name schon verrät, sollten stets Vergleiche stattfinden und kein reiner Länderbericht ohne Mehrwert verfasst werden.

Der Vortrag endete mit einem Upshot, mit welchem Prof. Lehmann den Zuhörer:innen die Angst vor dem rechtsvergleichenden Arbeiten nahm und motivierende Worte für die Dissertation auf dem Weg mitgab.

Prof. Lehmann ist Professor am Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung an der Universität Wien.