Schritte für Doktoratsstudierende
Hinweis
Diese Zusammenfassung soll Doktoratsstudierenden dabei helfen, den Ablauf des Studiums besser zu überblicken und zu planen. Für verbindliche Informationen empfehlen wir, das Curriculum sowie die Websites des SSC und des Zentrums für Doktoratsstudien der Universität Wien zu konsultieren – insbesondere die FAQs für Doktoratsstudierende.
Schritt 1
Dissertationsprojekt wählen und Betreuung klären
Mit der Bewerbung soll ein kurzes Abstract des geplanten Dissertationsprojekts eingereicht werden (ca. 2–4 Seiten). Der genaue Forschungsschwerpunkt kann sich im Laufe der Zeit natürlich weiterentwickeln.
Parallel dazu muss eine passende Betreuerin gefunden werden. Je nach Thema kann das Dissertationsprojekt auch von zwei Betreuerinnen begleitet werden – sofern beide zustimmen.
Schritt 2
PhD-Programm wählen
An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien stehen zwei PhD-Programme zur Auswahl.
Je nach fachlichem Hintergrund und geplantem Dissertationsprojekt kann zwischen dem Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften (UA 783 101) und dem PhD-Programm Interdisciplinary Legal Studies (UA 794 242 101) gewählt werden.
Das Doktoratsstudium richtet sich an Bewerberinnen, die ein Diplom- oder Masterstudium der Rechtswissenschaften an einer österreichischen oder gleichwertigen internationalen Fakultät abgeschlossen haben. Das PhD-Programm Interdisciplinary Legal Studies richtet sich hingegen an Bewerberinnen mit einem Masterabschluss in einer anderen wissenschaftlichen Disziplin.
Schritt 3a
Bewerbung für die Zulassung im ausgewählten Studium
Sobald das Dissertationsprojekt feststeht und eine Betreuungszusage vorliegt, kann die Bewerbung für das gewählte PhD-Programm eingereicht werden. Wir empfehlen, die Richtlinien des Zentrums für Doktoratsstudien der Universität Wien zu beachten.
Schritt 3b
Ars Iuris Fellow werden
Eine Bewerbung ist bereits vor der offiziellen Immatrikulation ins Doktoratsstudium möglich. Bewerberinnen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits eine Betreuerin sowie ein (zumindest vorläufiges) Dissertationsthema angeben.
Schritt 4
FÖP absolvieren
Innerhalb eines Jahres nach der Zulassung zum PhD-Programm muss das Dissertationsprojekt im Rahmen einer fakultätsöffentlichen Präsentation (FÖP) vorgestellt werden.
Je nach Institut findet die Präsentation entweder in einem eigenen Seminar für Dissertationsprojekte oder im Rahmen eines regulären Seminars der Hauptbetreuerin statt.
Nach der Präsentation wird ein Exposé eingereicht – gemeinsam mit der Dissertationsvereinbarung beim SSC Rechtswissenschaften. Das Exposé (etwa 4–5 Seiten, maximal 10) sollte:
- das Dissertationsprojekt und die zentralen Forschungsfragen beschreiben,
- einen Überblick über den aktuellen Forschungsstand und die wichtigste Literatur geben,
- optional auch eine vorläufige Gliederung und einen Zeitplan enthalten.
Eine Auflistung der Dokumente, die nach der FÖP einzureichen sind, finden Sie auf der Unterseite "FÖP".
Schritt 5a
Verfassen der Dissertation
Nach der erfolgreichen Präsentation des Dissertationsprojekts kann die Forschungsarbeit regulär fortgesetzt werden. Einmal pro Jahr muss ein Fortschrittsbericht eingereicht werden, in dem der aktuelle Stand der Dissertation dokumentiert wird.
Falls mit der Betreuerin zusätzliche Qualifikationen wie Kurse oder Workshops vereinbart wurden, können diese im Formular „Anhang Fortschrittsbericht“ mitdokumentiert werden.
Schritt 5b
Absolvieren von Lehrveranstaltungen
Im Laufe des Doktoratsstudiums müssen drei Seminare sowie eine Vorlesung zur Methodenlehre besucht werden. Der Besuch dieser Lehrveranstaltungen ist ab dem Zeitpunkt der Immatrikulation möglich.
Dafür empfehlen wir insbesondere unsere Socratics-Seminare sowie die in jedem Sommersemester stattfindende Vorlesung Angewandte Methodenlehre.
Schritt 6
Einreichung der Dissertation
Nach Abschluss der Dissertation muss diese sowohl online als auch in gedruckter Form an der Universität eingereicht werden. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie unter "Einreichung der Dissertation".
Hinweis zur Sprachverwendung
Im Text wird das generische Femininum verwendet. Es bezieht sich auf alle Geschlechter.