Erste Schritte für Doktoratsstudierende

Schritt 1

Dissertationsprojekt wählen und Betreuer*in finden

Zusammen mit der Bewerbung wird erwartet, dass ein kurzes Abstract der beabsichtigten Dissertation (ca. 2-4 Seiten) eingereicht wird. Dennoch kann der Fokus der Forschung im Laufe der Zeit verschoben werden.

Gleichzeitig muss eine Betreuerin oder ein Betreuer für das Dissertationsprojekt gesichert werden. Abhängig vom Forschungsthema können entweder ein oder zwei Betreuer*innen gewählt werden, vorausgesetzt, beide stimmen zu.

Schritt 2

PhD-Programm wählen

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien bietet zwei PhD-Programme an. Abhängig vom wissenschaftlichen Hintergrund und dem vorgeschlagenen Dissertationsprojekt wählen Sie entweder das Doktoratsstudium (UA 783 101) oder das PhD Intersdisciplinary Legal Studies (UA 794 242 101). Ersteres ist dabei zumeist an Studierende gerichtet, die an einer Fakultät (Österreich oder in anderen Ländern mit gleichwertigem Abschluss) ein Diplomstudium bzw. Masterstudium in den Rechtswissenschaften abgeschlossen haben. Letzteres richtet sich hingegen vielmehr an Studierende, die ihren Masterabschluss in einem anderen wissenschaftlichen Bereich als den Rechtswissenschaften erworben haben.

Schritt 3

Bewerbung für die Zulassung im ausgewählten Studium

Sobald Sie sich auf ein Dissertationsprojekt festgelegt und eine Vereinbarung mit Ihren Betreuer*innen (oder der/dem Betreuer*in) getroffen haben, können Sie sich für die Zulassung zu Ihrem gewählten PhD-Programm bewerben. Bitte folgen Sie den Richtlinien des Zentrums für Doktoratsstudien der Universität Wien.

Schritt 3a

Ars Iuris Fellow werden

Schritt 4

Dissertationsthema wählen

Sie müssen Ihr Dissertationsprojekt innerhalb eines Jahres nach erfolgreicher Zulassung zu Ihrem PhD-Programm der Fakultät präsentieren („Fakultätsöffentliche Präsentation“ – FÖP). Abhängig vom Verfahren Ihres Instituts nehmen Sie entweder an einem Seminar teil, das ausdrücklich der Präsentation der Dissertationsprojekte des Instituts gewidmet ist, oder an einem regulären Seminar, das von dem/der (Haupt-)Betreuer*in gehalten wird. Nach Abschluss Ihrer Präsentation reichen Sie ein Exposé basierend auf der Präsentation beim SSC Rechtswissenschaften zusammen mit einer Dissertationsvereinbarung ein. Ihr Exposé (ca. 4-5 Seiten, max. 10 Seiten) sollte Ihr Dissertationsprojekt und Ihre Forschungsfragen beschreiben sowie einen Überblick über den aktuellen Stand der Forschung und die wichtigste Literatur geben. Sie können einen Zeitplan und eine Gliederung beifügen.

Schritt 5

Verfassen der Dissertation

Nach erfolgreicher Präsentation Ihres Dissertationsprojekts können Sie Ihre Forschung fortsetzen. Sie müssen jährlich Updates zu Ihrem Fortschritt einreichen („Fortschrittsbericht“). Wenn Sie mit dem/der Betreuer*in vereinbart haben, während des Schreibens Ihrer Dissertation weitere Qualifikationen (z.B. Kurse oder Workshops) zu erfüllen, können Sie dies auch über das Formular „Anhang Fortschrittsbericht“ dokumentieren.

Schritt 5a

Absolvieren von Lehrveranstaltungen

Nach dem Curriculum des Doktoratsstudiums ist die Absolvierung von drei Seminaren und einer VO zur Methodenlehre im Laufe des Doktoratsstudium verpflichtend. Mit der Absolvierung dieser Lehrveranstaltungen kann unmittelbar nach Immatrikulation ins Studium begonnen werden. 

Insbesondere ist hier auf für Ars Iuris Fellows vorgesehene Socratics-Seminare und die in jedem Sommersemester angebotene VO Angewandte Methodenlehre hinzuweisen.

Schritt 6

Einreichung der Dissertation

Nach Abschluss Ihrer Dissertation müssen Sie diese sowohl online als auch in gedruckter Form bei der Universität einreichen. Alle relevanten Informationen finden Sie hier (unter "Einreichung der Dissertation").