Fakultätsöffentliche Präsentation (FÖP)

Hinweis

Wir sind nicht zuständig für organisatorische Angelegenheiten wie die Verwaltung der FÖP oder die Anerkennung von Kursleistungen im Rahmen des Doktoratsprogramms. Die unter "Allgemeines" angeführten Informationen sollen nur einen kurzen Überblick über das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien bieten. Weitere Informationen zum Doktoratsprogramm und den Ansprechpartnern finden Sie auf der Website des SSC Rechtswissenschaften.

 

Die fakultätsöffentliche Präsentation ist ein wichtiger Schritt zu Beginn des Doktorats, da sie die Genehmigung von Thema und Betreuung durch die Studienprogrammleitung voraussetzt. Während der Präsentation stellen die Doktorand*innen gemeinsam mit ihren Betreuer*innen das Dissertationsprojekt vor, basierend auf dem Exposé.

Die Präsentation dient der Vorstellung der neuen Doktorand*innen und ihrer Dissertationsthemen sowie dem Austausch und Feedback. Anwesende Doktoratsbeiräte können Stellungnahmen zum Exposé und zur Präsentation abgeben und die Studienprogrammleitung hinsichtlich der Qualität und Durchführbarkeit des Projekts beraten.

Bei positiver Präsentation wird das Thema genehmigt und der/die Doktorand*in kann eine Dissertationsvereinbarung abschließen. Bei negativer Präsentation kann das Vorhaben zurückgezogen, das Exposé überarbeitet und später erneut präsentiert werden.

Gemäß der Satzung (§ 15(8)) müssen Doktorand*innen innerhalb des ersten Studienjahres ihr Exposé präsentieren und Thema/Betreuung genehmigen lassen.

Folgende Dokumente sind nach positiver Absolvierung der FÖP an das SSC zu übermitteln:

  • Formular 1 – Anmeldung Thema und Betreuer*in
  • Formular 2 – Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis
  • Formular 3 – Dissertationsvereinbarung
  • Exposé

Bitte senden Sie jedes Formular sowie das Exposé separat als PDF-Dokument eingescannt per Mail an doktorat.rewi@univie.ac.at.