Auslandsaufenthalte von Fellows
Ars Iuris Förderungen
Möchten Fellows einen Forschungsaufenthalt an einer anderen Universität durchführen oder an einer Konferenz teilnehmen, können sie dafür eine Förderung beantragen (Reisekosten und Unterkunft gegen Vorlage der Belege). Voraussetzung ist, dass die Kosten nicht bereits von anderer Stelle übernommen werden (zB Reisekostenersatz durch Fakultät).
Über die Zuerkennung entscheidet das Ars Iuris Leitungsteam.
Um eine Förderung zu beantragen, bitte untenstehendes Formular ausfüllen.
Pflichtfelder sind mit einem roten Quadrat markiert