Univ.-Ass.in Mag.a Mariella Knotz

Ars Iuris uni:doc

Über mich und meine Forschung


Ich habe an der Universität Wien mein Diplomstudium der Rechtswissenschaften abgeschlossen und bin seit November 2020 als Ars Iuris uni:doc beschäftigt. Seither forsche ich im Rahmen des Doktoratsstudiums der Rechtswissenschaften am sogenannten „digitalen Nachlass“ am Institut für Zivilrecht. Einfach gesagt möchte ich erforschen, was mit den Spuren, die wir in der „digitalen Welt“ hinterlassen, nach unserem Tod geschieht. Das ist eine Frage, die uns alle betrifft: (Fast) jede/r von uns nutzt zB Cloud-Dienste, um Dokumente oder Fotos zu sichern, Streaming-Dienste, um Filme, Serien oder Musik zu konsumieren und kommuniziert über Instant-Messenger oder E-Mails.


Was ist das Spannende daran?



Das Thema ist besonders spannend, weil es nicht nur zeigt, wie lebensnah das Recht sein kann, sondern auch wie vielseitig und komplex die Fragen sind, die man sich im Zusammenhang mit einer alltäglichen Situation stellen kann. Im Kern geht es nicht nur um eine erbrechtliche Frage, sondern um ein Zusammenspiel zwischen Erbrecht, Schuldrecht, dem (postmortalen) Schutz von Persönlichkeitsrechten und Datenschutz. Aus jedem dieser Bereiche können Erkenntnisse für den Umgang mit dem digitalen Nachlass gewonnen werden, was die Vernetzung unserer Rechtsordnung schön illustriert.
Da es unzählige Situationen gibt, in denen der digitale Nachlass eine Verknüpfung zu fremden Rechtsordnungen aufweist, bietet sich auch eine kollisionsrechtliche Perspektive auf die Thematik an. Man denke hier zB an den Fall, dass der Diensteanbieter seinen Sitz in den USA hat: aus welcher Rechtsordnung sind die Konsequenzen für Verträge und Daten eines Verstorbenen abzuleiten? Hier stellt sich insbesondere eine schwierige Abgrenzungsfrage zwischen den relevanten Rechtsgebieten. Da es kaum an die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung angepasste Gesetzgebung zum digitalen Nachlass gibt, ist auch die rechtsvergleichende Umschau eine aussichtsreiche Methode, um einen möglicherweise zeitgemäß(er)en Umgang mit diesen neuen Herausforderungen zu veranschaulichen.


Was ist die Herausforderung daran?



Bei einem so neuen und verhältnismäßig wenig erforschten Thema ist die Eingrenzung des Dissertationsprojektes besonders schwierig. Auch die unterschiedlichen Perspektiven aus den jeweiligen Rechtsgebieten tragen dazu bei, dass man letztlich einen Schwerpunkt setzen muss, weil das Projekt ansonsten Gefahr läuft, auszuufern oder lediglich an der Oberfläche der spannenden Forschungsfragen zu kratzen. Die sinnvolle Schwerpunktsetzung ist wiederum erst möglich, wenn man sich schon umfangreiches Wissen angeeignet hat.